Wie funktionieren Verwertungsgesellschaften? GEMA und GVL erklärt!

Was ist eine Verwertungsgesellschaft?

Wusstest du, dass Verwertungsgesellschaften die Rechte ihrer Mitglieder – die meistens Urheber sind – schützen? In Deutschland sind diese Institutionen im Verwertungsgesellschaftengesetz festgelegt.

„Eine Verwertungsgesellschaft ist eine Organisation, die gesetzlich oder auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung berechtigt ist und deren ausschließlicher oder hauptsächlicher Zweck es ist, für Rechnung mehrerer Rechtsinhaber Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte zu deren kollektiven Nutzen wahrzunehmen, gleichviel, ob in eigenem oder in fremdem Namen.“ (§ 2 VGG)

Verwertungsgesellschaften sind von großer Bedeutung, wenn es darum geht, die Zweitverwertung von Werken zu kontrollieren. Dies umfasst alle Formen der öffentlichen Aufführung, sei es im Radio, Fernsehen oder in Clubs, sowie die Verwendung bei Covers oder Bearbeitungen. Bei einer solchen Nutzung werden Gebühren fällig, die über die Verwertungsgesellschaft als Tantiemen an die Urheber weitergeleitet werden. Darüber hinaus setzen sich Verwertungsgesellschaften oft wie Gewerkschaften für die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber der Wirtschaft, Rechteverwertern und Politik ein. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Urheber angemessen für ihre Arbeit bezahlt werden und ihre Rechte geschützt sind.

Was macht die GEMA?

In Deutschland kümmert sich die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) darum, dass die Rechte von Komponist*innen, Texter*innen und Musikverlagen gewahrt werden. Dabei arbeitet sie eng mit Verwertungsgesellschaften im Ausland zusammen, was auch internationale Einsätze und Aufführungen über die GEMA abgerechnet werden können. Die GEMA ist als eingetragener Verein organisiert und zählt aktuell etwa 80.000 Mitglieder. Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich freiwillig und beinhaltet eine einmalige Aufnahmegebühr von € 90,00 zzgl. MwSt. sowie einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von € 50,00 zzgl. MwSt. Ob eine Mitgliedschaft sinnvoll ist, sollte also auch aus ökonomischer Sicht abgewogen werden. Alles in allem ist die GEMA ein wichtiger Partner für alle, die sich mit der Produktion und Aufführung von Musik beschäftigen. Durch ihre Arbeit können Künstler*innen und Verlage ihre Rechte sichern und sich auf eine faire Bezahlung verlassen.

GEMA vs. YouTube – worum geht es bei dem Konflikt?

Die Konflikte zwischen der GEMA und YouTube begannen bereits im Jahr 2006 und drehten sich hauptsächlich um die von der GEMA geforderten Gebühren für die Nutzung von Inhalten ihrer Mitglieder. Diese Forderung führte zu einer langen Zeit der Sperrung von Musikinhalten von GEMA-Mitgliedern auf der Plattform. Die Diskussion wurde durch unterschiedliche Ansichten über die Rolle von YouTube angeheizt: Die Plattform betrachtete die Nutzer als verantwortlich für die Inhalte, die sie hochladen, und weigerte sich lange, entsprechende Lizenzgebühren zu zahlen. Die GEMA hingegen wollte, dass YouTube mehr Verantwortung übernimmt, insbesondere weil das Unternehmen durch Werbung hohe Umsätze erzielt. Im Zuge der Urheberrechtsreform von 2016 kam es schließlich zu einer Einigung zwischen den Parteien. Diese beinhaltete eine nachträgliche Ausschüttung für GEMA-Mitglieder und ein zukünftiges Abgabesystem. Zuvor gesperrte Inhalte wurden nun wieder verfügbar gemacht. Allerdings gibt es nach wie vor unterschiedliche Auffassungen über die Rolle und Verantwortung von YouTube, was sich insbesondere bei der Diskussion um Upload-Filter zeigt.

Und was macht nun die GVL?

Die Gesellschaft zur Wahrung von Leistungsschutzrechten (GVL) setzt sich dafür ein, dass die Ansprüche derjenigen, die zur Entstehung eines Werkes beitragen, gewahrt werden. Dies unterscheidet sie von der GEMA, die sich hauptsächlich um die Interessen der Urheber und Verlage kümmert. Die GVL vertritt also die Interessen von Tonträgerherstellern (Labels), Produzenten und Künstlern. Nur wenn die Aufnahme tatsächlich verwendet wird – beispielsweise im Fernsehen, Radio oder in Clubs und Gaststätten – fallen Tantiemen an. Zusätzlich ist die GVL für die Vergabe des Labelcodes (LC) zuständig, der oft eine Voraussetzung für Airplay in Deutschland ist. Um Mitglied bei der GVL zu werden, muss man einen kostenlosen Wahrnehmungsvertrag abschließen und erhält anschließend den Labelcode.


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